Anträge und Kosten für Patient/innen mit Beihilfeanspruch

Als Beamter, Beamtenanwärter oder berücksichtigungsfähige Person eines Beamten haben Sie Anspruch auf Beihilfe für medizinische Behandlungen, einschließlich Psychotherapie. Die Kosten für Ihre Therapie werden in der Regel anteilig von Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle übernommen.

Therapieformen

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für verschiedene Formen der Psychotherapie, einschließlich Verhaltenstherapie. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die spezifischen Bedingungen Ihrer Beihilfestelle prüfen, um sicherzustellen, welche Therapieformen abgedeckt sind.

Antragstellung

Die Antragstellung zur Kostenübernahme einer Psychotherapie bei einer Beihilfestelle ist in der Regel folgendermaßen:

  1. Probatorische Sitzungen: Zunächst nehmen Sie an einer ersten Probesitzung, sogenannte probatorische Sitzung teil. Hier wird Ihr Bedarf ermittelt. Es können dann weitere Probesitzungen vereinbart werden, um sicherzustellen, dass Sie mit dem Therapeuten gut zurechtkommen.
  2. Therapieantrag: Ihr Therapeut stellt auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Sprechstunde und den Probesitzungen einen Antrag auf Psychotherapie. Der Antrag enthält einen Bericht über Ihre aktuelle Situation und den Behandlungsbedarf.
  3. Genehmigungsprozess: Die Beihilfestelle prüft den Antrag. Die Entscheidung kann entweder eine Genehmigung, Ablehnung oder eine Aufforderung zur Begutachtung sein.

Wichtige Hinweise

Die Sprechstunde und Probesitzungen werden in der Regel von den Beihilfestellen übernommen. Dennoch ist es entscheidend, dass Sie die spezifischen Bedingungen Ihrer Beihilfestelle prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen für eine Kostenübernahme erfüllen.

Unsere Praxis ist Ihnen gerne bei der Klärung all dieser Fragen behilflich und unterstützt Sie im gesamten Prozess der Antragsstellung und Kostenübernahme. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten oder Fragen zu kontaktieren.

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