Anträge und Kosten für Gesetzlich Versicherte

Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) deckt die Versicherung in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie ab. Es gibt jedoch spezifische Voraussetzungen und Verfahren, die eingehalten werden müssen.

Antragstellung

Die Antragstellung auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie läuft in der Regel folgendermaßen ab:

  1. Sprechstundenbesuch und Probesitzungen: Zunächst nehmen Sie an einer psychotherapeutischen Sprechstunde teil, die dazu dient, Ihren Bedarf zu ermitteln. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch Probesitzungen vereinbaren, um sicherzustellen, dass Sie mit dem Therapeuten gut zurechtkommen.
  2. Antrag auf Kurzzeittherapie: Nach den Probesitzungen stellt Ihr Therapeut bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen). Hierbei wird ein Bericht über Ihre aktuelle Situation und den Behandlungsbedarf erstellt.
  3. Verlängerungsantrag: Falls notwendig, kann im Anschluss ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt werden, um weitere Sitzungen zu ermöglichen (bis zu 80 weitere Sitzungen).
  4. Genehmigungsprozess: Die Krankenkasse prüft den Antrag, normalerweise innerhalb von 3 Wochen. Die Entscheidung kann entweder eine Genehmigung, Ablehnung oder eine Aufforderung zur Begutachtung sein.
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